Organisationsreglement der SGG

Organisationsreglement der SGG – PDF

Organisationsreglement


Dieses Reglement regelt, gestützt auf Art. 6, Abs. 4 der Statuten der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, die Organisation, die Zuständigkeiten und Ziele der Abteilungen.


Art. 1 Abteilungen der SGG
Gemäss Beschluss der Generalversammlung bestehen folgende Abteilungen:
a. Abteilung Berufsinteressen;
b. Abteilung Grundlagenerschliessung;
c. Abteilung Publikationen;
d. Abteilung Wissenschaftspolitik.

Art. 2 Mandate
2.1 Abteilung Berufsinteressen
Die Abteilung Berufsinteressen thematisiert Anliegen professioneller Historikerinnen und Historiker in verschiedenen Berufsfeldern. Sie dient ihrer Vernetzung und der Sichtbarmachung ihrer Anliegen, zum Beispiel mittels der Organisation von Veranstaltungen und der Ausarbeitung von Empfehlungen zu aktuellen Themen.


2.2 Abteilung Grundlagenerschliessung
Die Abteilung Grundlagenerschliessung fördert die Bereitstellung und den Unterhalt von Instrumenten für die historische Forschung. Sie kann Editionen von Quellen und die Schaffung von Hilfsmitteln für deren Nutzung initiieren. Sie setzt sich ein für den freien Zugang zu historischen Quellen und die Unabhängigkeit der Forschung.

2.3 Abteilung Publikationen
Die Abteilung Publikationen ist verantwortlich für die Publikationen der SGG, insbesondere die Schweizerische Zeitschrift für Geschichte und die Itinera. Sie begleitet ausserdem wissenschaftliche Editions- und Publikationsprojekte der Gesellschaft.

2.4 Abteilung Wissenschaftspolitik
Die Abteilung Wissenschaftspolitik nimmt die Interessen des Faches und der Gesellschaft hinsichtlich wissenschafts- und hochschulpolitischer Entwicklungen wahr. Sie formuliert Empfehlungen für die Wissenschaftspolitik der SGG und fördert die Kontakte der SGG mit wissenschaftspolitischen Organen und Institutionen.

Art. 3 Kompetenzen der Abteilungen
1 Zur Bewältigung ihrer Aufgaben kann die Abteilung:
a. externe Expertinnen / Experten beiziehen;
b. Arbeitsgruppen einsetzen.
Bei Kostenfolge bedarf es der Bewilligung durch das Büro.
2 Die Abteilungen beantragen die Finanzierung ihrer Projekte im Rahmen des jährlichen Budgetprozesses der SGG. Kurzfristige Projekte sind über den Leiter / die Leiterin der Abteilung beim Vorstand zu beantragen.

Das vorliegende Reglement wurde vom Vorstand der SGG per 2. Oktober 2014 verabschiedet.
Es tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Präsident

Sacha Zala

Die Generalsekretärin

Peppina Beeli